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Betriebsrente - ein weiterer wichtiger Baustein
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die nachgelagerte Besteuerung auch für die betriebliche Altersvorsorge eingeführt. Beiträge in Form von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden.
2007 entsprach das einem Jahresbeitrag von maximal 2.520 EUR, für 2008 erhöht er sich auf 2.544 EUR. Weitere 1.800 EUR pro Jahr sind zwar steuerfrei, aber mit einer pauschalen Sozialabgabe von 20% belastet, können eingezahlt werden. Das kann dazu führen, dass sich die betriebliche Altersvorsorge auch ohne eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers - also durch die Entgeltumwandlung rein arbeitnehmerfinanziert - gut rechnet. Die später ausgezahlten Leistungen in Form einer Rente allerdings unterliegen dann voll dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die wichtigsten Varianten - auch Durchführungswege genannt - im Überblick:
Pensionskasse:
4,3 Millionen Menschen haben sich über diese eigenständige, mit einer Lebensversicherungsgesellschaft vergleichbaren Versorgungseinrichtung Ansprüche erworben (Stand Ende 2006, TNS Infratest). Die eingezahlten Beträge werden vor allem in festverzinsliche Wertpapiere angelegt. Im vergangenen Jahr gehörten die Swiss Life Pensionskasse, die Optima Pensions-kasse, die Debeka Pensionskasse sowie Neue Leben Pensionskassse zu den mit besonders hohen Garantierenten. Leichte Änderungen aufgrund aktueller Überschussdeklarationen für das Jahr 2008 können sich ergeben, betreffen dann aber vor allem die Höhe der Gesamtrente (Garantie plus Überschussanteil).
Direktversicherung:
Etwa 4,3 Millionen Arbeitnehmer haben eine Direktversicherung, also eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Verbreitet ist sie vor allem im Mittelstand und bei kleineren Unternehmen. Häufig bestehen zwar, wie auch bei den anderen Durchführungswegen, bereits Gruppenverträge des Unternehmens mit bestimmten Versicherungsgesellschaften. In diesem Fall haben die Arbeitnehmer dann keine Wahlmöglichkeit. Sollte sich das Unternehmen noch nicht festgelegt haben, empfiehlt sich der Abschluss bei Rentenversicherungen mit hohen Garantierenten.
Zu den Anbietern mit den höchsten Auszahlungen von Ansparrenten gehören für 40-jährige mit 25-jähriger Beitragszahlsdauer die Vorarlberger Landesversicherung, die Mamax Leben sowie die CosmosDirekt.
Pensionsfonds:
Erst seit 2002 zugelassen und damit jüngste Betriebsrentenvariante. Bei der Kapitalanlage gelten weniger restriktive Vorschriften als bei den Pensionskasssen und Direktversicherungen. So kann der Aktienanteil und damit die Renditechance höher ausfallen. Doch trotz hoher Zuwächse haben bis Ende 2006 nur ca. 300.000 Arbeitnehmer Ansprüche eines Pensionsfonds erworben.
Direktzusage und Unterstützungskasse:
4,9 Millionen Arbeitnehmer haben Ansprüche auf diese Betriebsrentenvariante. Dabei handelt es sich um Leistungszusagen, die aus dem Unternehmen erbracht werden und die dafür Pensionsrückstellungen bilden.
Die Zuwendungen wirken sich auf die Unternehmen steuermindernd aus. Steuerlich ähnlich werden Unterstützungskassen behandelt. Diese sind jedoch rechtlich selbstständige Einrichtungen. Nachteil: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Kapitalwert aus steuerlichen Gründen nicht ohne weiteres Übertragen werden.
Welche ist für Ihren Einzelfall die beste Lösung?
Zu diesem und weiteren Themen beraten wir Sie gern.
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